Abzugsteuern

Abzugsteuern
Abzugsteuern,
 
Quellensteuern.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Abzugsteuern — 1. Steuerrechtlicher Begriff für Steuern, die nicht vom Empfänger einer Zahlung bezahlt werden, sondern von der auszahlenden Stelle direkt an die Finanbehörde zu leisten sind. Da der Abzug zumeist an der Ertrags bzw. Einkunftsquelle erfolgt, wird …   Lexikon der Economics

  • Gefährdung der Abzugsteuern — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit nach § 380 AO. Wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge (wie z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) einzubehalten und abzuführen, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,… …   Lexikon der Economics

  • Bundeszentralamt für Steuern — BZSt Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) BMF Gründung 1. Januar 2006 Hauptsitz …   Deutsch Wikipedia

  • Quellensteuern — Quellensteuern,   Abzugsteuern, Bezeichnung für Steuern, die im Wege des Quellenabzugsverfahrens erhoben werden …   Universal-Lexikon

  • mehrgliedrige Steuer — 1. Begriff: Die Gliederung eines ökonomischen Vorgangs (z.B. Einkommensentstehung) und die darauf aufbauende (Einkommens )Steuer aus erhebungstechnischen Gründen in mehrere selbstständige Steuern. Lediglich eine (evtl. aus steuertechnischen… …   Lexikon der Economics

  • Abzugsfähigkeit von Steuern — steuerrechtlicher und technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge bei der Ermittlung der ⇡ Bemessungsgrundlage einer anderen oder derselben Steuer abzuziehen. Beispiel: Die Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe den …   Lexikon der Economics

  • Anrechenbarkeit von Steuern — steuerrechtlicher und technischer Begriff für die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge von der ⇡ Steuerschuld bei anderen Steuern abzuziehen. Beispiele: Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer (die Kapitalertragsteuer gilt als vorweg… …   Lexikon der Economics

  • Bundesamt für Finanzen (BfF) — ⇡ Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; Sitz in Bonn, Außenstelle Berlin. Rechtsgrundlage: § 1 Nr. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes vom 30.8.1971 (BGBl I 1426) m.spät.Änd. Hauptaufgaben: Mitwirkung an… …   Lexikon der Economics

  • Gefährdung — 1. Allgemein: Herbeiführung eines Zustandes, bei dem die Wahrscheinlichkeit und begründete Besorgnis des Eintritts einer Verletzung gegeben ist. 2. Abgabenordnung: ⇡ Gefährdung der Abzugsteuern, ⇡ Gefährdung der Einfuhr und Ausfuhrabgaben …   Lexikon der Economics

  • Quellenabzugsverfahren — Erhebungsverfahren, wonach die Erhebung der Steuern am Orte und z.Z. des Entstehens der steuerpflichtigen Vergütung (Pay as You Earn Prinzip) erfolgt; angewendet z.B. bei ⇡ Lohnsteuer, ⇡ Kapitalertragsteuer. Vgl. auch ⇡ Abzugsteuern …   Lexikon der Economics

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